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Lohnbuchhaltung

Die Regelungen, die das Steuer- und Sozialversicherungsrecht für die Lohn- und Gehaltsabrechnung vorsieht, sind kompliziert. Gerade in den letzten Jahren ist dieser Grad an Komplexität zunehmend gestiegen. Das betrifft die Beachtung in Frage kommender Vorschriften des Steuer- und Sozialversicherungsrechts genauso wie die heute verbindlich einzusetzenden elektronischen Kommunikationswege. Die Zukunft wird in diesem Bereich nicht einfacher werden.

Besonders bei der Lohnbuchhaltung ist umfangreiches und aktuelles Wissen gefragt. Wir stellen Ihnen unser Know-how gerne zur Verfügung.

Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Wir berechnen die Steuern und Abgaben und melden Sie bei den zuständigen Stellen an, informieren Sie rechtzeitig über die erforderlichen Zahlungen und unterstützen Sie qualifiziert in allen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und entlasten Sie somit weitgehend von den Problemen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Wenn wir für Sie neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung auch die Finanzbuchhaltung anfertigen, profitieren Sie von unserer Mandatsorientierung: Für beide Bereiche werden Sie nur einen Ansprechpartner in unserem Büro haben. So lassen sich Kommunikationsdefizite und Missverständnisse vermeiden!

Die Prüfungen der Sozialversicherungsträger und Finanzämter finden selbstverständlich in unseren Büroräumen statt. Wir unterstützen Sie nicht nur bei den laufenden Prüfungen, sondern versuchen bereits im Vorfeld durch rechtzeitige Beratung gemeinsam mit Ihnen Nachzahlungen an Finanzamt uns Sozialversicherungsträger zu vermeiden.

Wir beantragen zeitnah die Erstattung der Entgeltfortzahlungen für Ihre Mitarbeiter im Krankheitsfall. Rechnungen, sämtliche Meldungen an Zusatzversorgungsträger etwa im Baubereich – neben Lohn- und Gehalt für Arbeiter und Angestellte von Gewerbebetrieben und Freiberuflern – berechnen wir auch Baulohn für Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe.

Sparen Sie Zeit! Sie müssen nicht alle Lohnabrechnungen in Ihrem Büro in Kopie abheften! Wir speichern für Sie dauerhaft nach den Vorgaben der Finanzämter (GDPdU) und Sozialversicherungsträger in elektronischer Form. Ausdrucke lassen sich jederzeit erzeugen. Bis zu 10 Jahre lang haben Sie Zugriff auf Ihre Daten. Sie kontrollieren lediglich die Richtigkeit der Lohnabrechnung und verzichten danach auf die Aufbewahrung der für Sie bestimmten Auswertungen. Schreddern Sie gleich und vermeiden Sie Aktenberge im Keller oder auf dem Dachboden. Übersichten über die Kosten der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen können Sie jederzeit und online erhalten. Wir zeigen Ihnen wie!

Unser Leistungsangebot

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (auch für Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
Sie haben Fragen zum Thema? Wir kümmern uns darum! Als Steuerberater mit Standorten in Hannover und Bad Nenndorf betreuen wir Mandanten in den Regionen Laatzen, Ronnenberg, Garbsen, Langenhagen, Barsinghausen, Wennigsen sowie Gehrden.
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