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Steuerfreier Inflationsausgleich bei Auslandsbeschäftigung

Entsendung von Mitarbeitern

Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter ins Ausland, sehen sich diese häufig mit höheren Lebenshaltungskosten belastet. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes-EStG steuerfrei, wenn sie die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt setzt die für die einzelnen Dienstorte zulässigen Kaufkraftzuschläge jährlich neu fest. Für 2020 sind die nach dem BMF-Schreiben v. 13.1.2020 - IV C 5 - S 2341/19/10002 :003) festgesetzten Beträge maßgeblich. Die höchsten Zuschlagssätze gelten dabei für Venezuela (75 % seit 1.9.2017) oder den Südsudan (55 % seit 1.10.2019). Ermäßigt wurde der Kaufkraftzuschlagssatz hingegen für Island (nur noch 10 % seit 1.11.2019 gegenüber 30 % zum 1.6.2017). 

Stand: 13. Juli 2020

Bild: DavidPrado - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie möchten mehr zu einem Thema wissen? Als Steuerberater mit Standorten in Hannover und Bad Nenndorf kümmern wir uns um Ihre steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Wir betreuen Mandanten in den Regionen Laatzen, Ronnenberg, Garbsen, Langenhagen, Barsinghausen, Wennigsen sowie Gehrden.

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