Neue Grundsteuer 2025
Zum 1.1.2025 greift die Grundsteuerreform. Die neue Grundsteuer wird ab dem nächsten Jahr fällig. Die Finanzbehörden haben im Regelfall die Grundsteuermessbeträge bereits berechnet und die Bescheide allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zugestellt. Offen ist meistens noch der neue Hebesatz der betreffenden Gemeinde/Stadt. Dieser ist jedoch Voraussetzung für die Berechnung der Grundsteuer.
Hebesatzempfehlungen
Gemäß § 25 Abs. 3 GrStG müssen die Städte und Gemeinden den Beschluss über die Festsetzung oder Änderung ihrer neuen Hebesätze bis zum 30.6.2025 mit Wirkung zum 1.1.2025 fassen. Um den Gemeinden Hilfestellungen für die Festsetzung der neuen aufkommensneutralen Hebesätze zu geben, stellen viele Bundesländer sogenannte Hebesatzempfehlungen zur Verfügung. Beispielsweise haben die Finanzministerien Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuern A und B veröffentlicht. Aufkommensneutral ist dabei allerdings auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune bezogen und heißt nicht, dass es in Einzelfällen nicht zu einer höheren Grundsteuer kommen kann als im Jahr 2024.
Rückstellungen bilden
Für betrieblichen Grundbesitz ist bilanztechnisch zu prüfen, ob für die Grundsteuer 2025 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist (§ 249 Abs. 1 Handelsgesetzbuch/HGB). Eine Rückstellung wäre dann geboten, wenn eines der Besteuerungsmerkmale (Messbetrag und/oder Hebesatz) zum Bilanzstichtag nicht feststeht. Für die Steuerbilanz ist zu beachten, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung nicht berücksichtigt werden dürfen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst f. Einkommensteuergesetz/EStG).
Stand: 02. November 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie möchten mehr zu einem Thema wissen? Als Steuerberater mit Standorten in Hannover und Bad Nenndorf kümmern wir uns um Ihre steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Wir betreuen Mandanten in den Regionen Laatzen, Ronnenberg, Garbsen, Langenhagen, Barsinghausen, Wennigsen sowie Gehrden.