Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten
Zu den abschreibungsfähigen Aufwendungen von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern zählen neben den Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten. Nach dem Handelsrecht (§ 255 Handelsgesetzbuch HGB) gehören „Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen“ zu den Anschaffungskosten, „soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können“. Das Handelsrecht zählt zu den Anschaffungskosten „auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten“. Das Steuerrecht übernimmt die Regelungen aus dem Handelsrecht (vgl. H 6.2. Einkommensteuer-Hinweise EStH).
Garantieverlängerung
Aufwendungen für Garantieverlängerungen zählen hingegen nicht zu den Anschaffungsnebenkosten. Denn die Wirtschaftsgüter, für die eine Garantieverlängerung erworben wird, sind auch ohne diese Zusatzversicherung betriebsbereit. Das heißt, eine Garantieversicherung ist nicht erforderlich, um den Gegenstand „in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen“.
Betriebsausgaben, Umsatzsteuer
Aufwendungen für eine Garantieverlängerung stellen eine eigenständige, nach § 4 Nr. 10 Buchst. b Umsatzsteuergesetz/UStG steuerfreie Leistung dar. Steuerpflichtige, die bilanzierungspflichtig sind, müssen einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der Versicherungsprämie bilden und diesen über die Dauer des Garantieverlängerungszeitraums abschreiben. Abschreibungsbeginn ist dabei das Ende der regulären Garantiezeit (Herstellergarantie, gesetzliche Gewährleistungsfristen) für das Wirtschaftsgut. Einnahmen-Überschussrechner können die Versicherungsprämien im Veranlagungszeitraum der Zahlung sofort als Betriebsausgaben abschreiben.
Stand: 25. September 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie möchten mehr zu einem Thema wissen? Als Steuerberater mit Standorten in Hannover und Bad Nenndorf kümmern wir uns um Ihre steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Wir betreuen Mandanten in den Regionen Laatzen, Ronnenberg, Garbsen, Langenhagen, Barsinghausen, Wennigsen sowie Gehrden.